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Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems und des Sozialversicherungssystems. Eine Krankenversicherung ersetzt die Kosten für Versicherten,voll oder teilweise, für Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV).
Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen entstehen.
Es gibt einige Unterschiede zwischen den zwei Krankenversicherungen:
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag nicht einkommensabhängig und auf Basis staatlich festgelegter Leistungen kalkuliert. In der Privaten Krankenversicherung wird der Beitrag auf Basis individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherten vereinbarter Leistungen kalkuliert.Es ist risikobezogen und einkommensabhängig. Die GKV ist Teil des Solidarsystems, und hier gibt es Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte, die Studenten und deren Familienangehörigen. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen nahezu ausschließlich aus Beiträgen.
Bei der privaten Krankenversicherung können sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Dazu gehören Arbeiter und Angestellte, deren Bruttoeininkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist, Beamte, denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, Selbstständige, die keine Rücksichtsnahme von ihren Einkommen haben. In der pivaten Krankenversicherung muss jeder Mitglied der Familie sich versichern, oder wenn es Minderjährigen gibt, die sollen von einen Sorgeberechtigten versichert werden. Für jedes Mitglied erhöht sich der Beitrag. Der Beitrag wird auf Grunde von Alter , Geschlecht und Gesundheitszustand festgestellt.
Krankenversicherung bei Behinderungen. Gesetzliche Versicherungen sind verpflichtet, Behinderte aufzunehmen. Eine private Versicherung ist direkt nur nach der Geburt möglich. Aber es gibt eine spezielle Krankenversicherung, die bestimmte Versicherungsleistungen für alle Behinderungen über 50% übernimmt.
Die Privatversicherungen werden immer teurer. Und für die Arbeitslose, die eine private Versicherung haben, oder für die,die keine Krankenversicherung haben, kostet die private Krankenversicherung sehr viel Geld.
Deshalb soll zwischen der privaten Krankenversicherung und den gesetzlichen Krankenkassen alles gleichmäßig verteilt werden, und soll ein Basistarif eingeführt werden.Der Beitrag soll nicht den Höchstbeitrag von der gesetzlichen Krankenversicherungen überschreiten, der 500Euro ist, also die Leute, die Arbeitslosengeld II empfängen, müssen 250 Euro bezahlen; deshalb entsteht bei der privaten Krankenversicherungen ein Defizit. Das bedeutet eine Entlassung von 300 Millionen Euro im Jahr, der gesetzlichen Krankenversicherung. Um die Ausgleichung der unterschiedlichen Risiken aller Versicherten mit dem Basistarif, muss ein Risikostrukturausgleich eingeführt werden.
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