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    Hausrat ist laut des Dudens die „Gesamtheit der Möbel und Geräte eines Haushalts”, also alles was uns in unsere Wohnung umgibt und unser Leben bequem macht. Dazu gehören vor allem Gegenstände, die von den Haushaltsmitglieder ge- oder verbraucht werden. So können beispielsweise neben Möbel, Hauselektronik, Geschirr und Kleidung, auch verschiedene Nahrungsmittel versichert werden. Wertsachen (Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Medaillen, Breifmarken, Kunstgegenstände) werden auch mitversichert, aber die Entschädigung beträgt nur 20% der Versicherungssumme.

    Versichert werden noch motorisierte Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Spielfahrzeuge, Kanus, Surfgeräte, Flugdrachen, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, sowie Kleintiere wie zum Beispiel Hunde, Katzen und Vögel. Nicht versichert sind dagegen: der Hausrat der Untermieter, Fahrräder und Gegenstände, die fest mit der Wohnung verbunden sind, zum Beispiel Einbaumöbel und fest installierte Badewannen.

    Als Versicherungsort gilt nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch Nebengebäude wie Garagen, Schuppen, sowie Räume, die man mit anderen Hausbewohnern nutzt, zum Beispiel Waschküchen und Trockenböden. Der Versicherungsschutz gilt auch während eines Umzuges und auch außerhalb der Wohnung, während des Urlaubs, also wenn der Hausrat nur vorübergehend außer Haus ist.

    Schließt man eine Hausratsversicherung ab, enthält die Versicherungspolice die genauen Gefahren gegen die man versichert ist. Im Falle eines Brandes werden zum Beispiel nur die Schäden versichert, die durch ein Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann, entstanden sind. Sengschäden (Loch durch Zigarettenglut) werden dagegen nicht versichert. Diebstahlschaden werden nur dann ersetzt, wenn der Dieb in das Haus einbricht, einsteigt oder mit einem Nachschlüssel eindringt. Ist er durch eine offene Tür ins Haus eingedrungen, gilt der Versicherungsschutz nicht.

    Gegen eine monatliche Prämie, die aufgrund der Höhe der Versicherungssumme, der Lage und Wohnfläche der versicherten Räume, festgestellt wird, übernimmt die Versicherung Kosten für die Wiederbeschaffung der zerstörten oder gestohlenen Gegenstäde, Reparaturkosten, sowohl Kosten für Aufräumen, Abtransport der zerstörten Sachen, Einbau neuer Schlösser, Bewachung der Wohnung, Hotelaufenthalt und Lagerung des Hausrats.

     

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