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    KFZ Versicherung
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    Das Auto ist ein unerlässlicher Teil des modernen Lebens, doch es bringt auch hohe Kosten mit sich. Der Alptraum jedes Autofahrers ist der Unfall, denn schon eine kleine Unaufmerksamkeit beim Fahren kann Konsequenzen haben, für die man geradestehen muss. Auch im besten Fall, also wenn bei dem Unfall nur Blechschaeden entstehen, steht der Fahrer vor hohen Kosten. Die Kfz – Versicherungen helfen diese Ausgaben leichter zu ertragen.

    Bei den Autoversicherungen unterscheidet man unter:

  • Kfz – Haftpflichtversicherung
  • Kfz – Kaskoversicherung
  • Der Hauptunterschied zwischen den beiden ist, dass während die Kfz – Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners abdeckt, versichert die Kaskoversicherung die Schäden am Fahrzeug des Versicherungnehmers.

    Die Kfz – Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Art der Autoversicherungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben; laut des Gesetztes haftet der Autofahrer / -besitzer für alle Schäden, die er anderen Personen zugefügt hat in unbegrenzter Höhe. Der Versicherungsnehmer selbst kann diese Versicherung nicht in Anspruch nehmen, weil es sich um Eigenschaden handelt. Mitversichert sind aber andere Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im Auto sitzen. Tragen sie von dem Unfall Verletzungen davon, können ihre Schdadensersatzansprüche bei der Versicherung geltend machen. Es gibt auch Fälle, wenn der Versicherer nicht zahlt. Zum Beispiel wenn das Auto vermietet wurde, also nicht zu dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wurde, wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis hat oder wenn das Fahrzeug kaputte Bremsen, abgefahrene Reifen usw. hat. Die gesetzlichen Deckungssummen betragen 2,5 Mio. EUR je geschädigte Person, 500.000 EUR für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschaden. Die Höhe der monatlich zu bezahlenden Beiträge hängt von dem Fahrzeugtyp, der persönlichen Fahrpraxis, der Schadenfreiheit und dem Zulassungsbezirk ab.

    Bei der Kfz – Kaskoversicherung unterscheiden wir zwischen der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Die erste versichert neben Schäden durch einen selbst verschuldeten Unfall, auch die Schäden, die ein anderer an dem Wagen verursacht hat, zum Beispiel Vandalismus. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Beschädigung (Hagel, Blitzschlag und andere Elementarschäden), Zerstörung (Brand) oder Verlust (Diebstahl) entstanden sind.

     

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