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    Lebensversicherung
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    Die ersten Lebensversicherungen entstanden im antiken Rom, wo sogenannte Beerdigungsvereine die Beerdigungskosten ihrer Mitglieder übernahmen und deren Verwandten finanziell unterstützten. Ein Versicherungsvertrag kommt zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer zustande. Damit der Versicherungsschutz besteht, müssen drei besondere Beginne gegeben werden. Der Technischer Beginn des Versicherungsschutzes ist der Zeitpunkt, ab dem ein Beitrag für Versicherungsschutz vereinbart wird. Der Rechtlicher Beginn ist die Annahme des Vertrages durch den Versicherer, rechtlicher Vertragsschluss. Der Materieller Beginn ist der Eingang des Einlösungsbeitrags beim Lebensversicherer. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner und neben ihm können auch andere drei weitere Personen auf Kundenseiten eine Rolle im Versicherungsvertrag mit einem Lebensversicherer spielen.

    Diese Personen sind:

    Der Beitragszahler, die versicherte Person und der Bezugsberechtigter

    Die Lebensversicherer sind auf Grunde gesetzlicher Bestimmungen zu besonderen vorsichtigen und mathematischen abgesicherten Bestimmungen der Beiträge verpflichtet, die mit dem Versicherungsnehmer vereinbart werden sollen.

    Die deutschen Lebensversicherer benutzen auch heute die seit Jahrhunderten verwendete traditionelle Versicherungsmathematik bei der Gestaltung ihrer Tarife. Die Tarife erwägen im notwendigen Umfang individuelle Besonderheiten wie zum Beispiel Alter und Geschlecht differenzierend. Dazu gehört das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme, die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, und die Bestimmungen über ärztliche Untersuchungen bei Antragsstellung.

    Arten der Lebensversicherung

    Die in Deutschland angebotenen Lebensversicherungen teilen sich in Grundformen ein:

    Nach dem Versicherungsfall gibt es:

  • Todesfallversicherung
  • Erlebensfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Aussteuerversicherung

  • Nach der Kapitalbildung gibt es Risikoversicherung und Kapitalbildende Versicherung.

    Nach der Art der Geldanlage:

  • Konventionelle kapitalbildende Lebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Indexgebundene Lebensversicherung
  • Nach der Art der Leistung:

  • Kapitalversicherung
  • Rentenversicherung
  • Ausbildungsversicherung
  • Aussteuerversicherung
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