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    Deutsche Staatsbürger, die selbstständig sind oder deren Brutto – Jahresgehalt über die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze ist (das ist im Jahr 2007 - 3.975 Euro im Monat) können sich frei entscheiden, ob sie Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder ob sie die Kassenmitgliedschaft kündigen und sich privat versichern.

    Grundsätzlich haben folgende Gruppen die Wahl:

  • Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer: Personen dieser Gruppe stellen den grössten Teil der Kunden der privaten Krankenversicherungen dar, trotz der Tatsache, dass sie sich frei entscheiden können, ob sie freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, ob sie eine private Versicherung abschliessen möchten oder ob sie ohne Krankenversicherungsschutz leben wollen.
  • Angestellte und Arbeiter, die jährlich mehr als 45.900 Euro verdienen. Viele Personen dieser Gruppe bevorzugen privat Krankenversicherungen der gesetzlichen Krankenkasse, weil die hohen Gesundheitsleistungen und niedrigere Beiträge anbieten.
  • Beamte: Mitglieder dieser Gruppe müssen ihre Arztrechnungen selber bezahlen, aber weil sie beihilfeberechtigt sind, bekommen sie einen grosser Teil der Kosten (bis zu 70%) erstattet. Den restlichen Teil können sie über eine private Krankenversicherung ihrer Wahl abdecken.
  • Studenten: Nach der Vollendung des 30. Lebensjahrs oder Abschluss des 14. Fachsemesters können sie zu einer privaten Versicherung wechseln, denn bis dahin profitieren sie von den günstigen Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen.
  • All diese Gruppen können folgende Vorteile der privaten Krankenversicherungen geniessen:

  • bessere Leistungen durch individuelle Gestaltun
  • niedrigere, einkommensunabhängige Beiträge
  • keine automatischen jährlichen Beitragssteigerun
  • tariflich garantierte und nicht reduzierbare Leistu
  • Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen bestehen aus den folgenden Bausteinen:

  • Ambulanter Schutz, d.h. Kostenerstattung von Arztbesuchen, Medikamenten, Heil- und Hilfsmittel
  • Zahnschutz, d.h. Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und –ersatz, sowie auch bei Kiefer-Orthopädie
  • Stationärer Schutz, d.h. Erstattung der Kosten die durch ärtztliche Behandlung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen. Der Versicherungsnehmer muss sich beim Abschluss der Versicherung entscheiden, ob er in einem Ein- oder Mehrbettzimmer untergebracht werden möchte, und ob er von dem Chefarzt oder dem Stationsarzt behandelt werden möchte
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