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Rechtsschutzversicherung
Im Leben gibt es Auseinandersetzungen, die man nur vor dem Gericht lösen kann. Der Ausgang eines Prozesses lässt sich nur schwer vorhersagen, denn Recht zu haben bedeutet nicht immer auch Recht zu bekommen und im deutschen Zivilrecht sind 100% Entscheidungen selten, deshalb muss man sich auch als Prozessgewinner an den Gesamtkosten des Prozesses beteiligen.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung. Mit einer solchen Versicherung kann man sein eigenes Recht durchsetzen ohne Angst um die Kosten zu haben, denn der Versicherer übernimmt die Rechtskosten: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Gutachterkosten, Sachverständigerkosten, Korrespondenzanwaltkosten, Zeugengelder und Strafkaution. Sie bietet Rechsschutz für die ganze Familie, denn ausser dem Versicherungsnehmer ist auch seine Familie (einschliesslich Lebenspartner) mitversichert.
Der Versicherungschutz gilt unabhängig davon, ob der Versicherte den Prozess verliert oder gewinnt. Auch im Falle einer aussergerichtlichen Einigung werden die Anwaltskosten übernommen. Wenn aber der Versicherte selbst klagen will, behält sich der Rechsschutzversicherer vor, die Erfolgsaussichten zu prüfen: die Kosten für eine aussichtslose Klage muss er nicht übernehmen. Es gibt einige Bereiche, für die die meisten Versicherer gar keinen Rechtschutz anbieten: dazu gehören zum Beispiel Baustreitigkeiten, Streitigkeiten in Familien- oder Erbrecht, Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, Auseinandersetzungen rund um den Kauf und Verkauf von Aktien und Klagen gegen Bussgelder wegen Verkerhrverstössen.
Es gibt verschiedene Varianten der Rechsschutzversicherung:
Eigentums – Rechtsschutz
Grundstücks – und Miet-Reschtschutz
Steuer – Rechtschutz
Beratungs – Rechtschutz
Versicherungs – Rechtschutz
Schadensersatz – Rechtschutz
Diese nennt man allgemeiner Vertrags – Rechtschutz und sie bieten Rechtschutz bei Vertragsangelegenheiten, zum Beispiel: Mieterhöhung oder Kündigung, Ansprüche auf Besitz und Eigentum bei beweglichen Sachen, Streitigkeiten mit anderen Versicherern u.a.
Der Arbeits – Rechtschutz gewährleistet Rechtschutz bei einer Kündigung, Lohn-, Urlaubs- oder andere Gehaltsansprüchen.
Der Führerschein – Rechtschutz bietet Schutz bei Entzug oder Einschränkung der Fahrerlaubnis. Wenn man in Streitigkeiten gerät wegen des Kaufs, Verkaufs oder der Reparatur eines Fahrzeuges deckt der Kfz – Vertragsrechtschutz die Kosten ab.
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