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    Private Rentenversicherung

    Rentenversicherung
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    Wer sein ganzes Leben gearbeitet hat, möchte auch im Alter das Leben geniessen. Dafür ist neben Gesundheit die ansprechende finanzielle Absicherung die wichtigste Voraussetzung. Wer sich in Deutschland seine Rente versichern möchte hat mehrere Varianten zur Verfügung:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Riester – Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • 1. Gesetzliche Rentenversicherung. Die Gesetzliche Rente wird durch die Beiträge der heutigen Beitragszahler finanziert, die Leistungsempfänger müssen also die Beiträge nicht ansparen. Die Höhe der Leistungen hängt von den versicherungspflichtigen Jahren und der Höhe der Verdienste ab. Im Allgemeinen beträgt sie 50 – 68% des durchschnittlichen Nettoentgeltes.
  • 2. Private Rentenversicherung. Diese Form der Vorsorge wird immer wichtiger im Angesicht der ständigen Kürzungen im staatlichen Bereich. Als Gegenleistung für monatliche Beiträge während des Berufslebens garantiert die private Rentenversicherung Altersrente auf Lebenszeit, d.h. dass die Rente auch dann gezahlt wird, wenn das angesparte Kapital schon verbraucht ist.
  • 3. Betriebliche Altersvorsorge. Es ist eine Ergänzung zur Gesetzlichen Rentenversicherung, die jedes Unternehmen seinen Mitarbeiter anbietet. Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten die Möglichkeit bieten einen Teil ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung zu investieren, aus der sie später eine monatliche Rente oder eine hohe Kapitalleistung erhalten.
  • 4. Fondsgebundene Rentenversicherung. Die Sparbeiträge der Leistungsempfänger werden in einen oder mehreren Investmentfonds investiert. So kann man die Chancen des Börsenmarktplatzes nutzen und das bedeutet, anders als bei den konventionellen privaten Rentenversicherung, die Möglichkeit eines Wertzuwachses, aber auch grössere Verlustrisiken.
  • 5. Riester – Altersvorsorge. Es ist auch eine privat finanzierte Rente, die vom Staat durch Zulagen gefördert wird. Während des aktiven Arbeitlebens werden Beiträge in die sogenannten Riesterprodukte (private Rentenversicherung, Banksparplan, betriebliche Altervorsorge) eingezahlt und vom Staat durch einen Altersvorsorgezulage, bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug subventioniert.
  • 6. Berufunfähigkeitsrente. Diese Rente wird im Falle der Berufsunfähigkeit (im Folge vom Krankheit, Unfall) monatlich an den Geschädigten ausgezahlt. Diese Rentenversicherung kann man nur privat abschliessen.
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