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    Wenn Sie die richtige Rentenversicherung auswählen möchten, sollten Sie sich die verschiedenen Angebote ansehen und sich beraten lassen. Ein Riester Rente Vergleich lohnt sich auf jedem Fall.

    Die Riester-Rente ist eine Form der Rentenversicherungen, die als eine private, auf freiem Willen gegründete Altersvorsorge gilt, wodurch man während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan, Investmentfonds-Sparplan zahlt.

    Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht nur für gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer und alle Beamten, Berufs- und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler und Publizisten. Zur Zeit werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversicherte Selbstständige nicht gefördert.

    Rückzahlungen sind vom Versicherer mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge verbürgt, trotzdem gibt es verschiedene Verträge, dessen Leistungen sich von einem zum anderen ändern. Die Leistung einer Riester-Rente kann aus einer lebenslangen Rente, einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit oder einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung bestehen. Die lebenslange Rente mit Garantiezeit ist die Art der Riester-Rente, wodurch der Versicherer an die Hinterbliebenen nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang die Rente weiterzahlt. Durch die lebenslange Rente mit Todesfallleistung wird das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten an die Hinterbliebenen nach dem Tod des Rentenbeziehers in Höhe der ausstehenden Rente ausgezahlt.

    Die Zahlungen beginnen nach Vollendung des 65. Lebensjahres, aber der früher gesetzliche Rente beziehende Versicherte kann Leistungen schon ab 60 beantragen. Der Nachteil ist, dass die monatlichen Rentenzahlungen geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren sind.

    Der Ehepartner kann das Vorsorgevermögen des vor Rentenbeginn verstorbenen Zulageberechtigten vererben, nur wenn der Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.

     

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